Schutz · Blitzschutz

Blitzschutz prüfen, errichten, erweitern und instand setzen

Blitzschutz ist eine Planungsfrage, keine Angstfrage. Hier steht, in welchen Fällen sich eine Prüfung oder Nachrüstung lohnt, was bei Dachumbau und PV zu beachten ist und was wir dafür von Ihnen brauchen.

Blitzschutz-Fangleitung entlang des Firsts eines dunklen Ziegeldachs

Wann Blitzschutz zum Thema wird

Es gibt konkrete Anlässe, sich damit zu befassen. Wenn einer davon auf Sie zutrifft, lohnt sich ein Blick.

Anlässe für Blitzschutz
AnlassWorum es geht
Bestehende AnlageDie letzte Prüfung liegt lange zurück oder es gibt keinen Prüfbericht. Wir prüfen, ob die Anlage in Ordnung ist.
Sichtbare SchädenLose Halter, unterbrochene oder korrodierte Leitungen, Schäden nach Sturm oder Einschlag. Wir setzen instand.
Dachumbau oder neue EindeckungBei Arbeiten am Dach wird die Anlage oft berührt. Besser vorher abstimmen als nachher suchen.
Neue PV-AnlageModule und Blitzschutz müssen zusammenpassen, etwa bei Abständen und Erdung. Mehr dazu
Neubau oder ErweiterungBlitzschutz lässt sich gleich mitplanen oder später erweitern.

Ist Blitzschutz Pflicht?

Für viele Einfamilienhäuser gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Anforderungen können sich aber aus Bauordnung, Baubescheid, Nutzung, Versicherung oder einer Risikobewertung ergeben. Fachliche Grundlage ist die Normenreihe ÖVE/ÖNORM EN 62305.

Wir empfehlen nichts, was Ihr Gebäude nicht braucht. Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen etwas nötig ist, fragen Sie uns. Die Antwort kann auch „nein“ lauten.

Unsere Leistungen

  • Prüfung bestehender Anlagen, mit Dokumentation
  • Neuerrichtung von Fangeinrichtung, Ableitung und Erdung
  • Erweiterung nach Umbau oder Anbau
  • Instandsetzung bei Schäden und losen Teilen

Wir führen Prüfung und Errichtung gemeinsam mit einem Elektro-Partnerbetrieb aus.

Ein Blitzschutz besteht aus der Fangeinrichtung am Dach, der Ableitung am Gebäude und der Erdung. Die Schnittstellen zur elektrischen Anlage, etwa Überspannungsschutz, klären wir im Angebot mit Ihrem Elektrofachbetrieb.

Ableitung eines Blitzschutzes mit Halterungen an einer hellen Hauswand neben dem Fallrohr

Blitzschutz und Photovoltaik

Wenn eine PV-Anlage aufs Dach kommt, geht es um zwei Dinge: Abstände und Erdung. Zwischen Modulen und Blitzschutzteilen müssen bestimmte Trennungsabstände eingehalten werden. Sind sie nicht möglich, braucht es andere Wege. Deshalb sollten Blitzschutz und PV gemeinsam geplant werden, auch wenn verschiedene Betriebe arbeiten.

Klemmverbindung einer Blitzschutz-Leitung auf einer Dachfläche

Zur PV-Seite

So läuft es ab

  1. AnfrageSagen Sie uns, worum es geht. Ein Prüfbericht, falls vorhanden, hilft.
  2. SichtungWir sehen uns Fotos und Unterlagen an. Ob eine Besichtigung nötig ist, klären wir mit Ihnen.
  3. Prüfung vor OrtBei Bedarf sehen wir Anlage und Dach an.
  4. AngebotSchriftlich, mit klarem Umfang.
  5. Ausführung und DokumentationErst nach Ihrer Beauftragung.

Häufige Fragen

Wie oft sollte ein Blitzschutz geprüft werden?

Die Intervalle hängen von Gebäudeart, Nutzung und eventuellen Auflagen ab. Für Einfamilienhäuser sind sie meist länger als für Gebäude mit vielen Personen oder besonderen Risiken. Wenn Sie einen Prüfbericht haben, steht dort in der Regel der Termin der nächsten Prüfung. Sonst sagen wir Ihnen nach einem Blick auf Anlage und Gebäude, was sinnvoll ist.

Brauche ich Blitzschutz, wenn ich eine PV-Anlage bekomme?

Nicht automatisch. Eine PV-Anlage allein macht Blitzschutz nicht zur Pflicht. Ob eine Anlage nötig oder sinnvoll ist, hängt von Gebäude, Standort, Nutzung und Vorgaben ab. Wichtig ist, dass Module und Blitzschutz zusammenpassen, etwa bei den Abständen zu Fangleitungen.

Können Sie meinen Blitzschutz nur prüfen?

Ja. Eine Prüfung ist eine eigene Leistung. Ergibt sie Mängel, erklären wir Ihnen, was zu tun ist, und Sie entscheiden, ob wir instand setzen.

Was kostet eine Prüfung oder Neuerrichtung?

Das hängt von Gebäude, Dachform und Umfang ab. Wir nennen keine pauschalen Preise, sondern ein schriftliches Angebot, nachdem wir Ihr Gebäude kennen.

Ist ein Blitzschutz für mein Haus Pflicht?

Für viele Einfamilienhäuser gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht. Anforderungen können sich aus Bauordnung, Baubescheid, Nutzung, Versicherung oder einer Risikobewertung ergeben. Wir empfehlen nichts, was Ihr Gebäude nicht braucht.

Blitzschutz klären?

Schildern Sie kurz den Anlass. Wir sagen Ihnen, ob Prüfung, Reparatur oder Neuerrichtung sinnvoll ist, oder ob nichts nötig ist.